Sterben – Erben und Vererben
„Kein Leugnen hilft, kein Widerstreben, wir müssen sterben, weil wir leben.“
(Wilhelm Busch)
Mit meinem Tod aber geht mein Besitz mit Sicherheit in das Eigentum eines oder mehrerer anderer Menschen über. Diese übernehmen damit klar Rechte und Pflichten. An diesem Abend konzentrieren wir uns daher auf die Fragen zum Erben und Vererben. Habe ich Vorkehrungen für mein Scheiden aus dieser Welt zu treffen? Wann ist der beste Zeitpunkt für diese Entscheidungen? Wie gestalte ich die Nachfolge zu dem, was ich zu vergeben habe? Muss ich ein Testament verfassen? Wie sehen die Prüfung und Regulierung der gesetzlichen Erb- und Pflichtteilansprüche aus? Müssen sich Erbengemeinschaften nach meinem Tod streiten oder habe ich alles rechtssicher verfügt? Die Regelungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge werden immer komplexer, sodass die optimalen Festlegungen in diesem Zusammenhang in den meisten Fällen nicht ohne Unterstützung getroffen werden können. Johannes Sieweke, Fachanwalt für Sozialrecht mit dem Schwerpunkt Erbrecht, wird Licht in dieses umfangreiche Thema bringen und selbstverständlich auf Fragen der Gäste Antworten finden.
Referent: Johannes Sieweke
seit über vierzig Jahren in der eigenen Kanzlei in Marienfeld als Rechtsanwalt tätig.